Monatsarchiv März 2009

RIMOWA muss koffer-direkt.de beliefern

Mittwoch, den 18. März 2009

Die koffer-direkt.de GmbH & Co. KG setzt sich erfolgreich gegen die Einstellung der Belieferung durch die RIMOWA GmbH zur Wehr. Das LG Köln verpflichtet RIMOWA per einstweiliger Verfügung, koffer-direkt.de zu exakt den gleichen Konditionen und Bedingungen weiterzubeliefern, die RIMOWA den Teilnehmern ihres selektiven Vertriebssystems gewährt.

RIMOWA, Herstellerin der bekannten Koffer unter der gleichnamigen Marke, verweigerte bislang koffer-direkt.de die Teilnahme an ihrem selektiven Vertriebssystem und kündigte eine Einstellung der Belieferung zum Ende Januar 2009 an. Hiergegen wandte sich koffer-direkt.de erfolgreich an das Landgericht Köln. Gerüchte, wonach RIMOWA die Belieferung von koffer-direkt.de eingestellt habe, sind daher unzutreffend. RIMOWA hat gegen die gerichtliche Verfügung bis heute kein Rechtsmittel eingelegt.

Das Gericht ordnete am 17. Dezember 2008 an, dass RIMOWA die Belieferung der koffer-direkt.de entsprechend ihren Bestellungen zu den Konditionen und Lieferbedingungen der mit den anderen Kunden abgeschlossenen Händlerverträge zum selektiven Vertriebssystem fortzusetzen habe. Das Gericht stellte fest, RIMOWA lege – rechtswidrig – an koffer-direkt.de strengere Maßstäbe als an die übrigen von ihr belieferten Unternehmen an. RIMOWA ist aber aufgrund seiner beherrschenden Stellung im Markt zu einer Gleichbehandlung aller Vertriebspartner verpflichtet. Zugleich ordnete das Gericht ausdrücklich die Unanwendbarkeit der Bestimmung im Selektivvertriebsvertrag an, wonach ein Vertriebspartner durch den Internetvertrieb keine höheren Umsätze erzielen dürfe als im Einzelhandelsgeschäft.

koffer-direkt.de betreibt einen Internethandel für Taschen und Koffer unter dem Internetportal www.koffer-direkt.de. Darüber hinaus führt das Unternehmen ein stationäres Einzelhandelsfachgeschäft in Bottrop.